Auch für Verschleißteile wie z.B Reifen, Bremsbeläge, Ketten, Kettenräder, Luftfilter, gelten
die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die gesetzliche Gewährleistung bedeutet jedoch
nicht das jedes Teil zwei Jahre halten muss.
Normale, nutzungsbedingte Abnutzung stellt keinen Sachmangel da. Besteht dagegen ein
Mangel, der bei Lieferung bereits vorhanden oder angelegt war, beispielsweise ein
Material- oder Herstellungsfehler, bleiben Ihre gesetzlichen Rechte bestehen. Auch
ungewöhnlich früher Verschleiß kann auf einen solchen Mangel hinweisen. Die Lebensdauer
hängt unter anderem vom Produkt, der vorgesehenen Verwendung, der Beanspruchung und
der Pflege ab. Ob normaler Verschleiß oder ein Sachmangel vorliegt, prüfen wir im Einzelfall.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diesen Hinweis nicht beeinträchtigt.
Erfahren Sie mehr über den gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung in einem bestimmten
Land auf der offiziellen Website der EU.